Unsere Kfz-Gutachten sind bei allen Versicherungen anerkannt!
Schadenservice A-Z in Ihrer Region
- Unfallgutachten
- Rechtsanwaltservice
- Mietwagenkosten
- Abschleppkosten
Ihr Experte in Sachen Kfz-Gutachten steht schon für Sie bereit!
Ihre Rechte nach einem unverschuldeten Unfall
Freie Wahl eines eigenen Gutachters
Sie können und sollten Ihren KFZ-Gutachter immer selbst auswählen und beauftragen. Somit wird in Ihrem Interesse gehandelt.
Oft bietet die gegnerische Versicherung die gesamte Abwicklung des Schadens an, dies sollten sie dankend ablehnen.
Nach einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten für den KFZ-Gutachter von der gegnerischen Versicherung getragen.
Beratung durch einen Rechtsanwalt
Eine Beratung durch einen Rechtsanwalt wird heutzutage immer empfohlen, um sicherzustellen, dass alle Ihre Ansprüche durchgesetzt werden.
Wir kooperieren mit erfahrenen Anwälten und können auf Wunsch gerne einen Kontakt herstellen.
Die Kosten für diese Dienstleistung werden ebenfalls von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Erstattung der Abschleppkosten
Wenn Ihr Fahrzeug nach einem Unfall abgeschleppt werden musste, können Sie auch die damit verbundenen Kosten bei der gegnerischen Versicherung geltend machen.
Zudem müssen Sie auch die Standkosten Ihres beschädigten Fahrzeugs auf dem Gelände des Abschleppunternehmens nicht selbst tragen.
Erstattung der Mietwagenkosten
Wenn Ihr Fahrzeug nach einem Schaden nicht mehr verkehrssicher ist oder es sich um einen Totalschaden handelt, haben Sie das Recht auf einen Mietwagen.
Auch wenn Ihr Fahrzeug nach dem Schaden noch verkehrssicher ist, können Sie während der Reparaturzeit einen Mietwagen beanspruchen.
Die Fahrzeugklasse und die Kosten für den Mietwagen werden in unserem Gutachten festgelegt.
Entschädigung des Nutzungsausfalls
Wenn Sie Ihr Fahrzeug während der Reparatur nicht nutzen können und keinen Mietwagen in Anspruch nehmen, erhalten Sie eine Entschädigung für diese Zeit.
Falls Ihr Fahrzeug nach einem Unfall als Totalschaden gilt, haben Sie das Recht auf eine Entschädigung für die Dauer, die für die Beschaffung eines vergleichbaren Fahrzeugs benötigt wird. Die Wiederbeschaffungsdauer wird in unserem Gutachten festgelegt.
Fiktive Abrechnung (Auszahlung aller Kosten)
Wenn Sie vorerst keine Reparatur durchführen möchten oder die Reparatur selbst übernehmen möchten, haben Sie die Möglichkeit, sich die vollständigen Reparaturkosten (netto) auszahlen zu lassen.
Wurden Sie geschädigt? Dann sind unsere Leistungen 100% kostenfrei!
crashexperts24
immer in Ihrer Nähe
Unsere Experten und Kfz-Gutachter sind deutschlandweit für Sie da.
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